Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist eine gesetzlich verankerte Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune. Mit Hilfe der Bauleitplanung kann die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke innerhalb des Gemeindebereiches geregelt werden. Wesentliche Instrumente der Bauleitplanung sind die Bauleitpläne.
Bauleitpläne gliedern sich in zwei Bausteine: den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Mit diesen beiden Bausteinen soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf den Grundstücken gewährleistet werden.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt die städtebauliche Entwicklung einer Kommune in ihren Grundzügen dar. Dabei wird die vorhandene aber auch die künftige Nutzung festgehalten und auf die zu erwartenden Bedürfnisse der Kommune abgestimmt. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile.
Der Flächennutzungsplan entfaltet keine Rechtswirkung nach außen, d.h. er gibt auch kein Baurecht. Gleichwohl dient er als „Vorläufer" für alle weiteren Detailplanungen wie etwa den Bebauungsplan, der wiederum für jedermann rechtlich bindend ist.
Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes ist gesetzlich nicht geregelt, allerdings geht man allgemein von einer Wirksamkeit für die nächsten 10-15 Jahre aus.
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung beschlossen. Er wird grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dabei greift er Teilbereiche des Gemeindegebietes auf und trifft abschließend für jedermann verbindliche Aussagen über die künftige bauliche Nutzung von Grundstücken.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Für die Rechtskraft von Bauleitplänen bedarf es eines formell durchzuführenden Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Ein wesentlicher Inhalt ist neben der Beteiligung von Fachbehörden die Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in § 3 BauGB geregelt wird.
Informationen zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen werden an den gemeindlichen Amtstafeln bekannt gegeben. Darüber hinaus möchten wir Ihnen künftig die Möglichkeit bieten, sich auch im Internet über aktuelle Bauleitplanverfahren zu informieren.