Die Führerscheinstelle Schrobenhausen ist bis auf Weiteres aufgrund personeller Engpässe nicht besetzt.
Informationen aus der Führerscheinstelle – Anträge stellen ohne Termin
Wie über die Presse bereits mitgeteilt, kann die Führerscheinstelle in Schrobenhausen aufgrund erneuter unvorhersehbarer massiver Personalausfälle bis auf weiteres nicht besetzt werden.
- Für die Bürger insbesondere aus dem Süden, aber auch aus dem Landkreis-Norden, gibt es folgende Möglichkeiten, Fahrerlaubnis-Angelegenheiten zu erledigen, ohne dafür extra nach Neuburg fahren zu müssen:
- die Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen am Bürgerservice der Dienststelle Schrobenhausen
- die Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen in den Gemeindeverwaltungen im Landkreis
- Postversand der vollständigen Antragsunterlagen
Auf der Homepage des Landkreises sind die Formulare für die Antragstellung hinterlegt: www.neuburg-schrobenhausen.de/fahrerlaubnisrecht
So können u.a. Anträge auf Verlängerung eines Führerscheins, für den Umtausch einer alten Fahrerlaubnis oder für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins für besondere Staaten ausgedruckt und mit den entsprechenden Anlagen per Post übermittelt werden.
- Eine persönliche Abholung des fertigen Führerscheins ist ebenfalls nicht erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger können einen Direktversand gegen Gebühr von 5 Euro wählen. Der Führerschein wird dann gemeinsam mit der Rechnung übersandt und die alte Fahrerlaubnis wird einfach ans Landratsamt geschickt.
Wer trotzdem einen Vor-Ort-Termin wahrnehmen möchte, benötigt in jedem Fall eine vorherige Terminreservierung. Die Online-Terminreservierung ist ebenfalls unter www.neuburg-schrobenhausen.de/fahrerlaubnisrecht möglich.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen. Es ist mit Bearbeitungszeiten von mind. 8 Wochen (ab dem vollständigen Vorliegen aller Unterlagen) zu rechnen
Insbesondere ein Antrag zur Verlängerung eines Führerscheins muss unbedingt rechtzeitig - bis zu sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis - gestellt werden. Sobald der Führerschein abgelaufen ist, muss zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen und Unterlagen sonst auch gleichzeitig ein Nachweis der Fahrpraxis mit der entsprechenden Fahrzeugklasse gefordert werden. Kann dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, muss eine Fahrprüfung für die entsprechende Fahrzeugklasse neu abgelegt werden.
Auch die Fristen für den Pflichtumtausch der alten Fahrerlaubnisse müssen beachtet werden. Die Geburtenjahrgänge ab 1971 sind bis zum 19. Januar 2025 zu tauschen. Für Führerscheine ab dem Ausstellungsjahr 1999 gelten spätere Umtauschpflichten. Ein Umtausch ist ganzjährig möglich und sollte nicht erst zum Schluss der Frist erfolgen.
Wichtig: Die KFZ-Zulassungsstelle in Schrobenhausen ist weiterhin geöffnet, Hier bedarf es allerdings – wie in Neuburg auch - ebenfalls einer vorherigen Terminvereinbarung. Zu Fragen des Fahrerlaubnisrechts können die Mitarbeiter der Zulassungsstelle keine Auskünfte geben.