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Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen | Online: https://www.vgem-sob.de/
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Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Yvonne Koch | 08252 8951-13 | A04 | |
Julia Kraus | 08252 8951-16 | A02 |